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Aktiv werden noch 2023!
Das EU-Parlament hat die MiCA-Verordnung verabschiedet
Die MiCAR „Markets in crypto-Assets Regulation“ ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission Krypto- / Digitale Werte in der EU zu regulieren. Der Vorschlag zielt darauf ab, die gleichen Regeln und Standards für Kryptowerte wie für traditionelle Finanzinstrumente einzuführen, um Anlegerschutz und Transparenz zu erhöhen und den Missbrauch von Kryptowerten für kriminelle Zwecke zu verhindern. Dabei werden damit auch zuverlässige und klare Rahmendaten für Emittenten für Produkte aus dem Sachwertbereich und Wertpapierbereich definiert, gültig ab 2024.
Die MiCA-Verordnung hat am 20. April 2023 den letzten Schritt genommen und wurde vom Europäischen Parlament beschlossen!
Die MiCA-Verordnung ist die Basis der Schaffung eines neuen Finanzmarktes
Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der auf der Blockchain elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Damit ist die Definition sehr breit und umfasst insbesondere, Utility Token, die ausschließlich Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung verschafft, Vermögenswertereferenzierte Token, dessen Wert sich auf andere Werte bezieht und E-Geld-Token, dessen Wert sich auf eine andere amtliche Währung bezieht.
Gleichzeitig werden neue Kategorien von Krypto-Dienstleistungen geschaffen, die sowohl Banken, Vermögensverwalter als auch klassische Beratungsunternehmen betreffen. Die neuen Krypto-Dienstleistungen umfassen: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden, Platzierung von Kryptowerten, Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden, Beratung zu Kryptowerten, Portfolioverwaltung von Kryptowerten und die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.
Sachwerte werden in neuen Assetklassen diesem Jahr kommen
Mit der MiCA-Verordnung wird regulatorische Sicherheit für einen neuen Markt der Sachwerte geschaffen. Mittels Tokenisierung werden physischen Wert zu Kryptowerten, in dem ihr Wert in Form eines Tokens verkörpert wird.
Dies eröffnet eine neue Flexibilität:
- Zugang zu liquiden Anlageformen: Durch Tokenisierung können illiquide Vermögenswerte, wie zum Beispiel Immobilien oder Kunstwerke, in liquide Assets umgewandelt werden. Dadurch wird es für den Einzelnen einfacher, in diese Vermögenswerte zu investieren, ohne große Kapitalsummen aufbringen zu müssen.
- Verkürzung der Abwicklungszeit: Durch Tokenisierung können Investitionen schneller und effizienter abgewickelt werden, da der Handel mit Token über Blockchain-Technologie nahezu in Echtzeit stattfinden kann. Dies reduziert die Abwicklungszeiten im Vergleich zu herkömmlichen Anlageformen wie Immobilien oder geschlossenen Fonds.
- Höhere Flexibilität: Tokenisierte Vermögenswerte können in kleinere Anteile unterteilt werden, was den Zugang zu verschiedenen Anlageklassen erleichtert. Anleger können so ihr Portfolio breiter diversifizieren, was das Risiko reduzieren kann.
- Transparenz: Blockchain-basierte Tokenisierung kann Transparenz und Sicherheit für Investoren erhöhen, da alle Transaktionen auf einer öffentlich zugänglichen und unveränderlichen Plattform aufgezeichnet werden.
Ab 2024 gilt die neue Regelung. ABER, das bedeutet, dass dieses Jahr die Vorbereitung für die neuen Vermögenswerte geschaffen werden sollte – damit verbindet sich nun eigentlich quasi der Startschuss bereit jetzt! Dies betrifft all, die die Gegenwart und die Zukunft fest in ihren Händen für Sachwertinvestments und Wertpapieremissionen halten weiterhin wollen. Innovationsleader, Vorreiterrolle oder auch Kostenersparnis sind Begriffe, die nur für die gelten, die jetzt mit der Vorbereitung und auch Umsetzung beginnen. EineProjekt mit Krypto oder Digitalen Assets zu starten und dann launchen, dauert in der Regel mindestens 3 – 6 Monate.
Neue Chance für Sachwerthäuser, für Banken und andere Finanzinstitute
Die Verordnung betrifft Banken und andere Finanzinstitute, die in Kryptowerte investieren oder Kunden beraten. Durch die MICA-Verordnung werden Kryptowerte in die gleiche Kategorie wie traditionelle Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen eingestuft, was bedeutet, dass sie denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen.
Für Banken und andere Finanzinstitute bietet das die Chance, da sie nun Kryptowerte in ihren Anlageportfolios halten und Krypto -Dienstleistungen für ihre Kunden anbieten können, ohne gegen regulatorische Bestimmungen zu verstoßen. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Kryptowerte wird die MICA-Verordnung auch dazu beitragen, das Vertrauen in diese Anlageklasse zu stärken und die Akzeptanz zu erhöhen.
In einfachen Schritten kann man sich jetzt darauf vorbereiten:
- Verstehen Sie die Verordnung: Vermögensverwalter und Banken sollten sich mit den Bestimmungen der MiCA-Verordnung vertraut machen und verstehen, welche Auswirkungen diese auf ihr Geschäft haben werden. Es ist wichtig, die Verordnung und die damit verbundenen Anforderungen sorgfältig zu prüfen und zu verstehen.
- Überprüfen Sie Ihre Geschäftspraktiken: Vermögensverwalter und Banken sollten ihre bestehenden Geschäftspraktiken überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der MiCA-Verordnung entsprechen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen haben: Wenn Sie beabsichtigt, Krypto-Dienstleistungen anzubieten, sollten sie frühzeitig mit der Vorbereitung für die notwendigen Genehmigung anfangen.
- Implementieren Sie interne Kontrollen und Verfahren: Sie sollten interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit den regulatorischen Anforderungen entspricht. Dazu gehört auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche- und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie zur Gewährleistung der Datensicherheit.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Sie sollten sich über Entwicklungen im Zusammenhang mit der MiCA-Verordnung auf dem Laufenden halten und sicherstellen, dass sie ihre Geschäftspraktiken und Verfahren entsprechend anpassen, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Insgesamt sollten Sie sich jetzt 2023 auf die Umsetzung der MiCA-Verordnung vorbereiten und das erste Projekt sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, um ihre Geschäftsfeld um digitale Assets zu erweitern.
Sprechen Sie uns deshalb jetzt unverzüglich an: office@gubbi.ag oder direkt:
Tobias Eckl, CEO Gubbi AG
Paul Pöltner, Head of Tokenization & Strategy Gubbi AG
Telefon +49 899 090 15 3959
Telefax +49 899 090 15 109
Über die Gubbi AG:
Die Gubbi AG wurde 2022 gegründet und digitalisiert herkömmliche Finanzprodukte. Die Gubbi AG verwendet innovative Blockchain-Lösungen und unterstützt dabei Unternehmen, vorrangig Finanz- und e-Commerce Unternehmen, in der Transformation der Digitalisierung. Gubbi baut Brücken zwischen der modernen, digitalen und der traditionellen Finanzwelt und der Verbindung zu Interaktion im e-Commerce. Spezialisiert ist das Unternehmen auf drei Geschäftsfelder: „Token Consulting“, „Metaverse und Web3“ und „Digitale Asset Banking Plattform“ auch im White-Label-Solution-Bereich. Gubbi startete mit dem Vermögensverwalter Winbridge den weltweit ersten Managed Account auf NFT-Basis und schuf so einen komplett neuen digitalen Einstieg in den Bereich der Vermögensverwaltung in Verbindung zu digitalen Assets. Die Gründer und Vorstände als auch der Aufsichtsrat der Gubbi AG sind allesamt ausgewiesene Finanzmarkt- und IT-Experten mit jahrzehntelanger Führungserfahrung.
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